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Beantragung von Fördermitteln

Eine Beantragung von Fördermitteln ist aufgrund der in der Stiftungssatzung enthaltenen Bestimmungen für steuerbegünstigte Körperschaften bzw. öffentlich-rechtliche Körperschaften möglich.


Fördermittel können für folgende Zwecke beantragt werden:

- Bildung und Erziehung

- Jugend- und Altenhilfe

- Sport

sowie im Ausnahmefall für das Wohlfahrtswesen (also insbesondere die Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege).

Hinweis: Mittel für "Wohlfahrtszwecke" sollten vorrangig bei der Sparkassen-Sozialstiftung Stormarn" beantragt werden.

 

Die Zweckverwirklichung sollte in jedem Fall im Kreis Stormarn erfolgen.

 

Um Fördermittel konkret zu beantragen sind einige Punkte zu beachten.

Weitere Informationen erhalten Sie HIER