Eine Beantragung von Fördermitteln ist aufgrund der in der Stiftungssatzung enthaltenen Bestimmungen für steuerbegünstigte Körperschaften bzw. öffentlich-rechtliche Körperschaften möglich.
Fördermittel können für folgende Zwecke beantragt werden:
- Bildung und Erziehung
- Jugend- und Altenhilfe
- Sport
sowie im Ausnahmefall für das Wohlfahrtswesen (also insbesondere die Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege).
Hinweis: Mittel für "Wohlfahrtszwecke" sollten vorrangig bei der Sparkassen-Sozialstiftung Stormarn" beantragt werden.
Die Zweckverwirklichung sollte in jedem Fall im Kreis Stormarn erfolgen.
Um Fördermittel konkret zu beantragen sind einige Punkte zu beachten.
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